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Bei der Erstellung einer Homepage kommt man mehr oder weniger schnell in Konflikt mit dem Urheberrecht von Bildern. Kaum jemand ist in der Lage sein alle Bilder auf einer einigermaßen umfangreichen Webseite selber zu erstellen. Es ist manchmal nicht einfach festzustellen ob ein Bild verwendet werden darf, oder nicht.
Bilder für die Homepage
Wenn man Lizenzkosten für kopiergeschützte Bilder sparen möchte bleiben zwei Möglichkeiten.
1. Möglichkeit: Bilder selber erstellen
Die einfachste aber zeitraubenste Möglichkeit ist einfach alle Bilder selber erstellen.
2.Möglichkeit: auf "freie Bilder" zurückgreifen
Neben den kopiergeschützten Bildern gibt es auch "freie" Bilder. Diese dürfen - teilweise unter bestimmten Bedingungen - in die eigene Homepage eingebunden werden. Bevor ich aufzeige wo man diese freien Bilder herbekommt und unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen gehe ich kurz auf die kopiergeschützten Bilder ein.
kopiergeschützte Bilder
Ob ein Bild generellen Bestimmungen unterliegt hängt davon ab was auf dem Bild abgebildet ist und wer das Bild erstellt hat.
Ein Beispiel ist das Foto von einer Person. Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf der auf dem Foto abgebildete Mensch bestimmen ob und in welchem Zusammenhang das Foto veröffentlicht werden darf. Das ist das Recht am eigenen Bild.
Wie jede Regel wird auch diese von der Ausnahme bestätigt: Personen bei öffentlichen Versammlungen und Demonstrationen sowie zufällig durch die Landschaft laufende müssen nicht gefragt werden, solange sie nicht Zweck des Fotos sind.
Weiter Ausnahmen sind absolute Personen der Zeitgeschichte (Politiker und andere Prominente) und relative Personen der Zeitgeschichte (kurzzeitig in der Öffentlichkeit stehende Personen), welche ebenfalls ohne Einverständnis abgebildet werden dürfen.
Sollte man nun ein Bild von einer absoluten Persönlichkeit zur Verfügung haben, heißt es noch nicht automatisch, dass man es abbilden darf, wenn man das Bild nicht selbst erstellt hat. Der Fotograf selber hat das Recht an dem Foto bis 25 Jahre nach seinem Tod.
Weitere Besonderheiten von bestimmten Motiven in Bezug auf den Kopierschutz von Bildern kann man hier nachlesen: Wikipedia: Bildrechte und Hilfe: FAQ_zu_Bildern
Erwähnenswert ist an dieser Stelle noch die Panoramafreiheit. Panoramafreiheit bedeutet, dass Fotografien von allen urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Kunstobjekte, Gebäude etc.) angefertigt werden dürfen, wenn sie von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind.
Auch hier wird die Regel durch die Ausnahme bestätigt. Details sind bei Wikipedia nachzulesen.
Ob ein Bild urheberrechtlich geschützt ist, oder nicht kann manchmal sehr kompliziert sein. Einfacher ist es Bilder zu benutzen, die vorher bereits geprüft wurden bzw. freigegeben wurden.


